Rechtsprechung
BVerfG, 18.01.1996 - 2 BvR 2886/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zum Zeugnisverweigerungsrecht für ehrenamtlich tätige Berater in sogenannten Selbsthilfegruppen für angehörige Drogenabhängige
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zeugnisverweigerung - Private Drogenberater - Beratungsstelle - Selbsthilfegruppen
Verfahrensgang
- LG Wuppertal, 07.11.1995 - 23 Qs 537/95
- BVerfG, 18.01.1996 - 2 BvR 2886/95
Papierfundstellen
- NJW 1996, 1587
- StV 1998, 355
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvL 7/71
Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter
Auszug aus BVerfG, 18.01.1996 - 2 BvR 2886/95
Welchen hohen Wert das öffentliche Interesse an einer möglichst vollständigen Wahrheitsermittlung im Strafprozeß hat und welch hohes Bedürfnis nach einer wirksamen Strafverfolgung und einer Aufklärung schwerer Taten als wesentlicher Auftrag eines rechtsstaatlichen Gemeinwesens besteht, hat das Bundesverfassungsgericht in mehreren Entscheidungen betont (vgl. nur BVerfGE 33, 367, 383).Die so getroffene gesetzgeberische Entscheidung ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, wie das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden hat (vgl. BVerfGE 33, 367, 376 ff.; 44, 353, 378; vgl. auch BVerfG, Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Mai 1988 - 2 BvR 367/88 -).
Die Schaffung eines Zeugnisverweigerungsrechts auch für diesen Personenkreis im Wege analoger Anwendung des § 53 Abs. 1 Nr. 3b StPO oder im Wege richterlicher Rechtsfortbildung scheidet aus (vgl. BVerfGE 33, 367, 383).
Zwar kann im Einzelfall ausnahmsweise und unter ganz besonders strengen Voraussetzungen ein über die strafprozessualen Vorschriften hinausgehendes Zeugnisverweigerungsrecht unmittelbar aus der Verfassung folgen (vgl. BVerfGE 33, 367, 374 f.).
- BVerfG, 31.05.1988 - 2 BvR 367/88
Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Versagung eines Zeugnisverweigerungsrechts …
Auszug aus BVerfG, 18.01.1996 - 2 BvR 2886/95
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist es anerkannt, daß eine Begrenzung des Zeugniszwanges unmittelbar aus dem Grundgesetz nur ausnahmsweise und unter ganz besonderen Umständen mit Rücksicht auf Artikel 1 Absatz 1, 2 Absatz 1 Grundgesetz hergeleitet werden kann (Bundesverfassungsgericht NStZ 1988, 418 ).Die so getroffene gesetzgeberische Entscheidung ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, wie das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden hat (vgl. BVerfGE 33, 367, 376 ff.; 44, 353, 378; vgl. auch BVerfG, Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Mai 1988 - 2 BvR 367/88 -).
- BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75
Durchsuchung Drogenberatungsstelle
Auszug aus BVerfG, 18.01.1996 - 2 BvR 2886/95
Die so getroffene gesetzgeberische Entscheidung ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, wie das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden hat (vgl. BVerfGE 33, 367, 376 ff.; 44, 353, 378; vgl. auch BVerfG, Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Mai 1988 - 2 BvR 367/88 -). - BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1165/86
Lappas
Auszug aus BVerfG, 18.01.1996 - 2 BvR 2886/95
Die vom Fachgericht der Abwägung zugrunde gelegten Bewertungsmaßstäbe entsprechen der Verfassung (vgl. BVerfGE 27, 211, 219; 76, 363, 389). - BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvR 253/68
Uranvorkommen
Auszug aus BVerfG, 18.01.1996 - 2 BvR 2886/95
Die vom Fachgericht der Abwägung zugrunde gelegten Bewertungsmaßstäbe entsprechen der Verfassung (vgl. BVerfGE 27, 211, 219; 76, 363, 389).